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Allgemeine GeschäftsbedingungenStand vom 01. Juni 2009. Die auf dieser Website bekanntgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen können zukünftigen kurzfristigen Änderungen unterliegen. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dolmetscher-Dienstleistungen1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen gelten für
mündliche und schriftliche Verträge zwischen
Dolmetscherin und Übersetzerin Alevtina Baronin Stael von
Holstein (im weiteren "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber, soweit
nichts anderes vereinbart wurde oder das Gesetz nichts anderes
vorsieht. Anderslautende Geschäfts- / Auftragsbedingungen
werden nicht anerkannt. Vereinbarungen, die von den vorliegenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen oder diese ergänzen, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Insbesondere gelten die nachstehenden Bedingungen auch für den Fall, dass die AGB des Auftraggebers anderslautende Bedingungen enthalten. Sollten einzelne Regelungen der allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen der allgemeinen Auftragsbedingungen nicht berührt. Sollte eine Regelung unwirksam werden, wird
sie durch eine wirksame Regelung ersetzt, die dem mit der
unwirksamen Regelung beabsichtigten Zweck möglichst nahe
kommt. 2. Leistungsumfang
Die Tätigkeit der Verdolmetschung wie auch deren Resultat umfasst die mündliche inhaltlich und sprachlich korrekte Übertragung eines gesprochenen oder verlesenen Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache. Die Verdolmetschung geschieht nach bestem
Wissen und Gewissen und nach dem Grundsatz der Sorgfalt. Die
Verdolmetschung kann simultan, konsekutiv, als
Flüsterdolmetschen, als Verhandlungsdolmetschen oder als
Begleitdolmetschen vollbracht werden. Nähere Regelungen zur
Art und zum Umfang der Dolmetschdienstleistung sind vertraglich zu
vereinbaren. Über die vertraglich vereinbarte Verdolmetschung
hinaus anfallende schriftliche Übersetzungen sind von den
vorliegenden allgemeinen Auftragsbedingungen ausgenommen. Sie
unterliegen den allgemeinen Auftragsbedingungen für
schriftliche Übersetzungen. Der Dolmetschauftrag kann
schriftlich oder mündlich erteilt werden. 3. Stillschweigen
Der Auftragnehmer unterliegt einer strikten
Schweigepflicht. Er verpflichtet sich hinsichtlich der erteilten
Aufträge und der damit im Zusammenhang stehenden Dokumente
sowie sonstiger Informationen zu absolutem Stillschweigen
gegenüber Dritten. 4. Aufzeichnungsrecht
Das Produkt der Dolmetschleistung ist
ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine
Aufzeichnung oder sonstige Fixierung ist ohne vorherige Zustimmung
des Auftragnehmers unzulässig. Die Urheberrechte des
Dolmetschers bleiben vorbehalten und können gegen ein
vertraglich zu vereinbarendes Honorar abgetreten werden. Der
Auftraggeber haftet für unbefugte Aufnahmen durch Dritte. 5. Reise und Unterkunft
Die An- und Rückreise gilt als
Arbeitszeit und wird mit dem vereinbarten Dolmetscherhonorar
abgerechnet. Reise- und Übernachtungskosten werden
zusätzlich in Rechnung gestellt. Übernachtungskosten
gehen zu Lasten des Auftraggebers. 6. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
Der Auftraggeber übersendet dem
Auftragnehmer so bald wie möglich sämtliche
einschlägige Unterlagen (z.B. Vorbereitungsprotokolle,
Berichte, Redeskripte, Vorträge, Terminologien usw.) in den
verfügbaren Sprachen, um die Einarbeitung in das Fachgebiet
und seine Terminologie zu ermöglichen. Der Dolmetscher
erhält darüber hinaus nach Möglichkeit
spätestens am Vortag der Veranstaltung eine Kopie
sämtlicher Schriftstücke und Manuskripte, die im Verlauf
der Veranstaltung verlesen werden. Vor dem Hintergrund der spezifischen Art
der Dienstleistung des Dolmetschens informiert der Auftraggeber die
Redner über die anstehende Verdolmetschung des Vortrags und
erinnert die Redner im Sinne einer qualitativ hochwertigen
Verdolmetschung an eine angemessene Redegeschwindigkeit. Sofern
möglich, reicht der Redner sein Redeskript rechtzeitig beim
Dolmetscher ein. 7. Haftung
Für Schäden, die in den
Zuständigkeitsbereich der Vermögensschaden - Haftpflicht
fallen, also für nachgewiesene Schäden auf Grund grober
Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, haftet der Auftragnehmer in
angemessener Höhe. Eine Haftung für Verlust der dem Dolmetscher übergebenen Texte und Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Für Fehler an der Verdolmetschung, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte oder dadurch verursacht werden, dass entsprechende Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Eine Haftung für
Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer
haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei
leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung
vertragswesentlicher Pflichten ein. 8. Zahlungsbedingungen
Das Dolmetscherhonorar und die entstandenen Zusatzkosten werden dem Auftraggeber nach Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber kommt mit der Vergütungsleistung ohne Mahnung in Verzug, wenn er das Honorar nicht spätesten 14 Tage ab Rechnungszugang beglichen hat. Im Falle des Verzugs wird neben den sonstigen Verzugsschäden eine weitere Mahngebühr je Mahnung erhoben. Im Einzelfall können gesonderte Zahlungsfristen vereinbart werden. Bei umfangreicheren Aufträgen kann der
Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen. Die weitere Bearbeitung
des Auftrages ist von der Begleichung der Abschlagszahlung
abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist der Auftragnehmer
berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten Abschlagszahlung ruhen zu
lassen. Für Schäden, die dem Auftraggeber dadurch
entstehen, dass der Auftrag infolge verzögerter
Abschlagszahlungen berechtigterweise Weise ruht, übernimmt der
Auftragnehmer keinerlei Haftung. 9. Sonderleistungen
Sonderleistungen und die Verdolmetschung erschwerende Umstände werden in Form von Aufschlägen berechnet. Die Beurteilung der Arbeitserschwernis obliegt dem Auftragnehmer. Als Arbeitserschwernis gelten unzureichende technische Ausstattung, durch den Auftraggeber zu verantwortende schlechte Hörbarkeit oder Verständlichkeit des Ausgangstextes sowie eine der Verdolmetschung entgegenstehende zu hohe Redegeschwindigkeit des Redners, die darauf zurückzuführen ist, dass der Redner durch den Auftraggeber nicht über die Verdolmetschung und eine angepasste Redegeschwindigkeit informiert wurde. 10. Stornierung
Im Falle des gänzlichen Ausfalls des Dolmetschauftrags hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über das Nichtstattfinden des Termins unverzüglich zu informieren. In diesem Falle wird ein dem Auftrag angemessenes Ausfallhonorar berechnet. 11. Vertretung
Im Falle von Krankheit oder sonstigen gewichtigen
Umständen, die den Auftragnehmer an der Wahrnehmung des
Auftrages hindern, bemüht sich dieser, einen fachlich
kompetenten Kollegen als Vertretung zu benennen, sofern der
Auftraggeber über keinen weiteren Dolmetscher verfügt.
Diese Vertretung ist durch den Auftraggeber zu bestätigen. Im
Falle der Nichtwahrnehmung des Termins hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich zu informieren. 12. Anwendbares Recht
Für den Auftrag und alle sich daraus
ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Die Wirksamkeit
dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. 13. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Walsrode.
Allgemeine Geschäfts- / Auftragsbedigungen für Übersetzungsdienstleistungen1. Geltungsbereich
Diese Auftragsbedingungen
gelten für mündliche und schriftliche Verträge
zwischen Dolmetscherin und Übersetzerin Alevtina Baronin Stael
von Holstein (im weiteren "Auftragnehmer") und dem Auftraggeber,
soweit nichts anderes vereinbart wurde oder das Gesetz nichts
anderes vorsieht. Anderslautende
Geschäfts-/Auftragsbedingungen werden nicht anerkannt.
Insbesondere gelten die nachstehenden Bedingungen auch für den
Fall, dass die AGB des Auftraggebers anderslautende Bedingungen
enthalten. Vereinbarungen, die von den vorliegenden allgemeinen
Auftragsbedingungen abweichen oder dieses ergänzen,
bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
2. Umfang der
Übersetzung
Die Tätigkeit der
Übersetzung wie auch deren Ergebnis umfasst die inhaltlich und
sprachlich korrekte Übertragung eines schriftlich verfassten
Textes aus einer Ausgangssprache in eine Zielsprache. Die
Übersetzung wird nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem
Grundsatz der Sorgfalt ausgeführt. Der Auftraggeber
erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der
Übersetzung in der ebenfalls vertraglich vereinbarten Form.
Ferner ist der Auftragnehmer berechtigt, sich zur Erbringung der
beauftragten Leistung sachkundiger Dritter
(Erfüllungsgehilfen) zu bedienen, solange dies dem Gebot des
Stillschweigens nicht widerspricht. Der Auftrag zur
Übersetzung muss schriftlich oder mündlich erteilt
werden. Mit der Erstellung der versendungsreifen Übersetzung
und der Versendung auf dem vereinbarten Übersendungsweg ist
der Auftrag erfüllt. 3. Stillschweigen
Der Übersetzer
verpflichtet sich, über alle Informationen, die aus der
Tätigkeit für den Auftraggeber entspringen,
Stillschweigen zu bewahren. 4. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des AufraggebersFür die
Mitwirkungspflichten des Auftraggebers findet DIN 2345 Anwendung.
Der Auftraggeber hat den Übersetzer vor Beginn des
Übersetzungsvorgangs über besondere
Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten
(Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.).
Ergänzende Informationen, die für die Erstellung der
Übersetzung notwendig oder hilfreich sind, sind dem
Übersetzer durch den Auftraggeber zu übermitteln
(Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,
interne Abkürzungen, interne spezifische Ausdrücke usw.).
Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer insbesondere über den
Verwendungszweck des Textes zu informieren und bei komplizierten
Fachtexten an der Abklärung der zu verwenden Terminologie
mitzuwirken. Ist der Auftrag zum Druck bestimmt, hat der
Auftraggeber dem Auftragnehmer einen Korrekturabzug zur Freigabe zu
übermitteln. Fehler oder sonstige Mängel am Ergebnis der
Übersetzung, die sich aus der Nichteinhaltung dieser
Obliegenheiten ergeben, gehen nicht zu Lasten des
Übersetzers. 5. Schwierigkeit der
Texte/Lieferfrist
Die Schwierigkeit eines
Textes und die für die Übersetzung benötigte
Lieferzeit kann erst nach eingehender Prüfung festgestellt
werden. Die Auftragsannahme mit der Angabe der möglichen
Lieferfrist erfolgt erst nach Überprüfung des Textes. Bei
der Beurteilung der Texte wird zwischen allgemeinsprachlichen
Texten, schwierigen Fachtexten und besonders anspruchsvollen Texten
unterschieden. Als allgemeinsprachliche
Texte gelten alle Texte, die eine einfache Gesamtkomposition haben
und nur wenige technische, juristische oder sonstige Begriffe mit
fachterminologischem Charakter enthalten. Als schwierige Fachtexte
gelten solche, die insgesamt eine schwere Gesamtkomposition haben
und häufig Fachausdrücke enthalten. Als besonders anspruchsvolle
Fachtexte gelten Vervielfältigungs- und druckfertige Texte,
ferner Reklame und Filmtexte, sowie schöngeistige Texte. Eine Einstufung der
Schwierigkeit liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Bei der Übersendung
von Texten in nicht lateinischer Schrift per E-Mail oder
Diskette/CD-Rom ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die zur
Öffnung der Dateien erforderliche Software mitzuliefern. 6. Preisberechnung
Der Berechnung werden das
zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültige Angebot (Preisliste
bzw. im Einzelfall vereinbarter Preis) und die Bestimmungen der
allgemeinen Auftragsbedingungen zu Grunde gelegt. Die angegebenen
Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Der
Auftraggeber erkennt mit Auftragsvergabe die allgemeinen
Auftragsbedingungen und die darin vorgesehenen für die
Preisgestaltung relevanten Bedingungen an. Zur Berechnung des
Rechnungsbetrages von Übersetzungen wird ein Preis pro Zeile
ausgehend von der Übersetzungs-Zielsprache veranschlagt.
Gemäß DIN 2345 besteht eine Zeile aus 55 Anschlägen
(inkl. Leerzeichen). Die Ermittlung der Zeilenzahl erfolgt mit
Hilfe der Zählfunktionen der gängigen Programme.
Preisänderungen, die sich durch Zustandekommen Aufschlag
auslösender Umstände ergeben, sind dem Auftraggeber
unverzüglich mitzuteilen. Aufgrund der schwierigen
Einschätzung der Länge des Zeilentextes, kann nur ein
verbindlicher Zeilenpreis und ein geschätzter Gesamtbetrag
ermittelt werden. Dieser Gesamtbetrag dient der Orientierung und
ist daher unverbindlich. Maßgeblich ist die tatsächliche
Anzahl der Übersetzungszeilen, die erst nach Fertigstellung
die Zieltextes festgestellt und in Rechnung gestellt wird. 7. Aufschläge
Die angefertigte
Übersetzung wird auf der Grundlage eines vertraglich
vereinbarten Preises berechnet. Im übrigen gelten die
Vorschriften des § 17 ZSEG für die Entschädigung von
Dolmetschern und Übersetzern. Des Weiteren werden
Aufschläge berechnet für: Wochenendarbeit Nachtarbeit Eilzuschlag Bearbeitung in DTP/Satzprogrammen, Layoutarbeiten bzw. grafische Textanpassungen Schwer lesbare Texte, fehlerhafte Manuskripte, mühsam entzifferbare Handschriften und Fotokopien 8. Liefertermin und
Erfüllung
Die Lieferung einer
Übersetzung geschieht gemäß vertraglicher
Terminvereinbarung. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie
durch den Auftragnehmer bestätigt wurden. Strafen aufgrund von
Nichteinhaltung der Lieferfrist sind im Rahmen dieser allgemeinen
Auftragbedingungen nicht vorgesehen. Beruht die Nichteinhaltung
eines Liefertermins auf höherer Gewalt, ist der Auftragnehmer
berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder die
Einräumung einer den Umständen angemessenen Nachfrist zu
verlangen. Kann der Auftragnehmer auch bis um Ende der Nachfrist
nicht liefern, ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt.
Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche zu
Gunsten des Auftraggebers oder zu Gunsten des Auftragnehmers, sind
allen diesen Fällen ausgeschlossen. Mit der Erstellung der
versendungsreifen Übersetzung und der Versendung auf dem
vereinbarten Übersendungsweg ist der Auftrag erfüllt. 9. Versand
Die Übersetzung wird
nach deren Fertigstellung auf dem vereinbarten Weg (Post, Kurier,
E-Mail) an den Auftraggeber übermittelt. Das Versandrisiko
trägt der Auftraggeber. Soweit der Auftraggeber und der
Aufragnehmer nichts anderes vereinbart haben, wird die Rechnung auf
dem Postweg an den Auftraggeber gesandt. 10. Sonderleistungen
Sonderleistungen und die
Übersetzung erschwerende Umstände werden unter
Berücksichtigung der zwischen dem Auftraggeber und dem
Auftragnehmer vereinbarten Aufschläge berechnet. Die Durchsicht fremder
Übersetzungen (Korrekturlesungen) wird entsprechend nach
Zeitaufwand berechnet. 11. Mängel und
Mängelbeseitigung
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen und nach dem Grundsatz der Sorgfalt angefertigt. Sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen gegeben werden, werden Fachausdrücke in der allgemein üblichen Fassung, oder falls keine entsprechende Fassung ermittelt werden kann, in Absprache mit dem Auftraggeber dem Sinn entsprechend übersetzt. Weist die Übersetzung wider Erwarten Mängel auf, muss dies unverzüglich nach Entdeckung gemeldet werden. Die Mängelanmeldung hat schriftlich innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung zu erfolgen. Andernfalls gilt die Übersetzung als mangelfrei. Der Auftragnehmer hat das Recht zur Beseitigung eventuell vorhandener Mängel. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung enthaltener Mängel. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn dem Auftragnehmer keine
Möglichkeit zur Nachbesserung der Übersetzung innerhalb
angemessener Frist gewährt wird (§ 633 BGB). Korrekturen
durch Dritte entbinden den Auftragnehmer von der Garantie und
können ihm nicht in Rechnung gestellt werden.
Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von
sechs Monaten ab Liefertermin (§ 638 BGB).
12. Haftung
Für Schäden,
die in den Zuständigkeitsbereich der Vermögensschaden -
Haftpflicht fallen, also für nachgewiesene Schäden auf
Grund grober Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz, haftet der
Auftragnehmer in angemessener Höhe. Eine Haftung für
Verlust der dem Übersetzer übergebenen Texte und
Unterlagen durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser oder
höhere Gewalt ist ausgeschlossen. Für Fehler an
Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder
unvollständige Informationen oder fehlerhafte Originaltexte
verursacht werden, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten ein. Der Auftragnehmer haftet
insbesondere nicht für Schäden, die nicht im
Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers verursacht wurden,
insbesondere Server und Netzwerkfehler. Für Schäden, die
durch Viren in der elektronischen Datenübertragung verursacht
wurden, haftet der Auftragnehmer ebenfalls nicht, soweit diese
nicht erkennbar waren bzw. in Folge leichter Fahrlässigkeit
nicht erkannt wurden. 13. Rücknahme des
Übersetzungsauftrages
Nimmt der Auftraggeber
einen erteilten Übersetzungsauftrag ohne gesetzliche oder
vertraglich vereinbarte Berechtigung zurück, hat der
Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber die vereinbarte
Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen in Rechnung zu
stellen. Der Auftragnehmer kann nach seiner Wahl ebenfalls einen
Betrag von 50 % der vereinbarten Vergütung in Rechnung
stellen, wobei es dem Auftraggeber unbenommen bleibt den Nachweis
von im Einzelfall geringerer Aufwendungen zu führen. 14 Zahlungsbedingungen
Die Übersetzungsleistungen und Nebenkosten werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung und Lieferung in Rechnung gestellt. Die Zahlung der Vergütung ist unmittelbar ab nach Lieferung bzw. Leistungserbringung fällig. Der Auftraggeber kommt mit der Vergütungsleistung ohne Mahnung in Verzug, wenn er das Honorar nicht spätesten 14 Tage ab Rechnungszugang beglichen hat. Im Falle des Verzugs wird neben den sonstigen Verzugsschäden eine weitere Mahngebühr je Mahnung erhoben. Skonto wird nicht gewährt. Bei umfangreichen
Aufträgen kann der Auftragnehmer Abschlagszahlungen verlangen.
Die weitere Bearbeitung des Auftrages ist von der Begleichung der
Abschlagszahlung abhängig. Bei verzögerter Zahlung ist
der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag bis zur erfolgten
Abschlagszahlung ruhen zu lassen. Für Schäden, die dem
Auftraggeber dadurch entstehen, dass der Auftrag infolge
verzögerter Abschlagszahlung berechtigter Weise ruht,
übernimmt der Auftragnehmer keinerlei Haftung. Bis zur vollen
Zahlung bleibt eine durch den Auftragnehmer angefertigte
Übersetzung dessen Eigentum. 15.
Eigentumsvorbehalt
Die Übersetzung
bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung Eigentum
des Auftragnehmers. Bis dahin stehen dem Auftraggeber keine
Nutzungsrechte zu. Der Auftragnehmer behält sich seine
Urheberrechte vor. 16. Anwendbares Recht
Für
den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt
deutsches Recht. Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird
durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
nicht berührt. Sollten einzelne
Regelungen der allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam werden, so
wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht
berührt. Sollte eine Regelung unwirksam sein, wird sie durch
eine wirksame ersetzt, die dem mit der unwirksame Regelung
beabsichtigten Zweck möglichst nahe kommt. 17. Erfüllungsort und GerichtsstandErfüllungsort und
Gerichtsstand ist Walsrode
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06. Juli 2010
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